Zusammenfassung
In der Praxis kommt es nicht selten vor, daß Ehepartner, Kinder oder auch entferntere
Verwandte eines gestorbenen Patienten vom behandelnden Arzt Einsicht in die Krankenunterlagen
verlangen. Häufig soll die Einsichtnahme der Klärung dienen, ob ein Behandlungsfehler
vorliegt, der Schadensersatzansprüche gegen den Arzt begründet. Aber auch andere Motive
kommen in Betracht, beispielsweise die Prüfung, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt der
Errichtung seines Testaments noch geschäftsfähig war. Der Arzt steht in diesen Fällen
vor der Frage, ob er zur Einsichtsgewährung verpflichtet oder wenigstens berechtigt
ist.